Wissenswertes
Vertrag
Ein zwischen Auftraggeber und dem Sachverständigen geschlossener Gutachtenvertrag regelt Zweck, Umfang, Honorierung, Fertigstellungstermin und Vereinbarungen über Datenschutz und Verschwiegenheit.
Hier wird auf die allgemeinen Vertragsbedingungen (AVG) verwiesen, die im Download enthalten sind.
Bearbeitungsdauer
Die Informationsbeschaffung bei den zuständigen Behörden, Auswertung und Überprüfung der ermittelten Daten einschl. Ortstermin erfordert einen zeitlichen Aufwand, so dass mit der Erstellung eines Wertgutachtens in einem Zeitrahmen von 2 – 4 Wochen kalkuliert werden kann.
Unterlagen
Zur Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) werden aktuelle und umfassende Informationen und Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt benötigt. Diese werden in der Regel vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Art und Umfang der benötigten Unterlagen werden jeweils im Einzelfall besprochen. Nicht vorhandene Unterlagen werden auftragsgemäß vom Sachverständigen eingeholt.
Referenzen
Seit fast 30 Jahren erstelle ich als ö.b.u.v. Sachverständiger Gutachten im nordwestdeutschen Bereich einschl. der ostfriesischen Inseln. Die Bandbreite erstreckt sind über Baugrundstücke, landwirtschaftliche Flächen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Landstellen und Höfe, Gewerbeobjekte versch. Art, Hotel- und Pensionsobjekte (viele auf den Inseln Juist, Norderney und Baltrum),Wohnungs- und Teileigentum usw.
Wir sind für die hiesigen Amtsgerichte, Land- und Oberlandesgericht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare, Insolvenzverwalter, Berufsbetreuer sowie für viele private Auftraggeber und Organisationen tätig.
Haftung
Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Die unterhaltene Berufshaftpflichtversicherung wird durch die Bestellungsbehörde in regelmäßigen Abständen geprüft. Die Deckungssummen liegen deutlich über dem vom Gesetzgeber geforderten Mindestmaß (vgl. § 114 Abs. 1 VVG-Versicherungsvertragsgesetz).
Datensicherheit
Im Rahmen der Wertermittlung wird auf umfangreiches Datenmaterial zurückgegriffen. Dabei handelt es sich oftmals um persönliche Daten. Die mir anvertrauten Daten werden nur von mir oder von meinen Mitarbeitern eingesehen. Die elektronische Datensicherung erfolgt täglich, die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre. Alle erlangten Erkenntnisse, die im Rahmen der objektbezogenen Tätigkeit gesammelt wurden, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur eigenen Verwertung oder dem Interesse Dritter.