Honorartabelle

Die Honorare richten sich grundsätzlich nach der Höhe des ermittelten unbelasteten/ungeminderten Marktwertes. Dabei orientieren sich die Honorare an der Honorarordnung des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonderleistungen, die für ein qualifiziertes Gutachten entscheidend sind, (z.B. Aufmaß),und Auslagen (z.B. verauslagte Gebühren für Auszüge aus der Kaufpreissammlung oder Liegenschaftskarten) werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Beratungen und Sonderleistungen werden nur nach vorheriger Absprache nach Stundenaufwand abgerechnet.

So bleiben die Kosten für Sie jederzeit transparent. Honorare für Beleihungswertgutachten werden entsprechend den jeweiligen Honorarvereinbarungen mit den Kreditinstituten abgerechnet. Im Falle der Beauftragung durch Gerichte in Zwangsversteigerungsverfahren oder in Betreuungsangelegenheiten für das Vormundschaftsgericht, erfolgt die Abrechnung nach Stundenansätzen in Anlehnung an § 9 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).

Immobilienwertermittlung Verkehrswertermittlung

Ermittelter und unbelasteter Wert
[Euro]
Honorar Verkehrswertermittlung netto zzgl.
Nebenkosten [Euro]
Honorar Verkehrswertermittlung brutto
zzgl. Nebenkosten [Euro]
100.0001.0001.190,00
150.0001.3501.606,50
200.0001.5001.785,00
250.0001.7002.023,00
300.0001.8002.142,00
350.0001.9002.261,00
400.0002.0002.380,00
450.0002.2002.618,00
500.0002.4002.856,00
750.0002.5002.975,00
1.000.0002.8003.332,00
2.000.0003.8004.522,00
3.000.0004.6005.474,00
4.000.0005.6006.664,00
5.000.0007.0008.330,00
über 5 Mio.nach Vereinbarung

Leistungsumfang und Preise

Das Honorar besteht aus dem Grundhonorar, gegebenenfalls Zuschlägen bei Besonderheiten und dem Aufwendungsersatz für evtl.
Unterlagenbeschaffung, den Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19 %.

Das Grundhonorar orientiert sich überwiegend an dem ermittelten (ungekürzten) Marktwert. Die Tabelle enthält ausgewählte
Honorarschritte; Zwischenwerte werden angepasst.

Im Grundhonorar sind 3 Ausfertigungen (Papierform) sowie eine pdf-Ausfertigung des Gutachtens enthalten.

Besonderheiten

Besonderheiten werden durch Zuschläge zum Grundhonorar berücksichtigt.

Zuschlag von 30%

  • Wohnungsrecht
  • Erbbaurecht
  • Nießbrauchrecht
  • Überbau
  • Aufmaß
  • Erstellung Grundrissskizzen
  • Weitere Rechte

Zuschlag von 20%

  • Wegerecht
  • Leitungsrecht
  • mehrere Wertermittlungsstichtage pro weiteren Stichtag
Bei Objekten auf den ostfriesischen Inseln ist aufgrund der versch. inselspezifischen Gegebenheiten der Honorarzuschlag individuell zu vereinbaren. Gleiches gilt für Gewerbe-, Hotel-, Pensions- und Gastronomieobjekte am Festland wie auf den Inseln sowie für Windenergieanlagen.

Beschaffung fehlender Unterlagen

Für die Bearbeitung des Auftrages sind vom Auftraggeber üblicherweise die in der Anlage aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Gerne beschaffen wir diese Unterlagen für Sie.

Nebenkosten und Mehrwertsteuer

Fahrtkosten bis 20 km im Grundhonorar enthalten.
Fahrtkosten über 20 km hinaus:
– 0,50 €/km und Fahrzeit 75,00 €/Stunde
Auslagenersatz, z. B. für behördliche Auskünfte (gegen Nachweis)

Immobilienwertermittlung Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten Immobilienbewertung beinhaltet lediglich eine kurze und stichpunktartige Beschreibung der wesentlichen Grundstücks- und Gebäudemerkmale. Auf Erläuterungen der gewählten Wertermittlungsverfahren und der verwendeten Fachbegriffe wird verzichtet.

Das Kurzgutachten kann eingesetzt werden zur Vermögensübersicht sowie für einen Kauf oder Verkauf.

Ein Kurzgutachten kann jedoch nicht verwendet werden bei Vermögensauseinandersetzungen, zur Vorlage bei Gericht oder bei einer Behörde.

Die Kosten für ein Kurzgutachten besprechen wir gerne ausführlich mit Ihnen in unseren Büroräumen.