
Johannes Wallow
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Sachverstand für Ihre Immobilie
Wir arbeiten mit den neuesten Versionen der Programme Gerardy / Möckel / Troff WertermittlungsForum Dr. Sprengnetter GmbH, Sinzig unter Verwendung der MS-Office Programme. Bei fehlenden Bauunterlagen arbeiten wir eng mit Architekturbüros zusammen, die dann diese Zeichnungen für uns erstellen. Ebenso gehören zu einem Gutachten heutiger Zeit digitale Bilder und die Erstellung des Gutachtens nicht nur in Schriftform sondern auch auf CD-Rom inkl. Grundrissen, Flurkarten und Bildern. Öffentliche Bestellung und Vereidigung sind das Gütesiegel eines unparteiischen Sachverständigen. Zum Sachverständigen sind verschiedene Ausbildungswege möglich, weshalb es kein allgemeines "Diplom" für diese Tätigkeit gibt. Hinzu kommt, dass in Deutschland die Bezeichnung "Sachverständiger" frei verwendbar ist. Wer den Rat eines Sachverständigen oder ein Gutachten benötigt, ist deshalb gut beraten, auf die Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt" zu achten. Nur so kann er die wirklichen Experten von nicht ausreichend qualifizierten Gutachtern unterscheiden. Das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung erhält nur, wer sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterzieht, um so den Nachweis einer tatsächlich "herausragenden" Qualifikation zu erbringen. Danach steht die Arbeit dieser Sachverständigen unter der ständigen Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (z.B. IHK). Auch die Zuverlässigkeit und Integrität dieser Sachverständigen werden vor der Zulassung eingehend geprüft. In seiner Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige dazu, gewissenhaft, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Über alle Informationen, die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertraut werden, ist er zum Stillschweigen verpflichtet. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares, parteiisches Gutachten zu stützen. Die Prozessordnungen der deutschen Justiz verlangen deshalb, öffentlich bestellte Sachverständige als "Gerichtsgutachter" bevorzugt zu beauftragen. Sie erhalten durch die Beauftragung eines solchen Sachverständigen Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Wann wird ein Gutachter gebraucht? Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information über den Wert einer Sache oder die Höhe eines Schadens benötigt wird. Gutachten werden erstellt im Auftrag von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Insolvenzverwaltern, Gerichten, Versicherungen, Banken, Privatpersonen, Behörden Gewerbe- und Industrieunternehmen, Gewerbetreibende und sonstige staatliche Stellen. Die Gründe liegen hier in
Öffentlich bestellte Sachverständige sind auch als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen und sich dessen Urteil unterwerfen. Somit ist das Schiedsgutachten eine Rechtsinstitution, um den Gang zum Gericht zu verhindern. Es soll helfen, Zweifel, Streit und Meinungsverschiedenheiten auszuräumen. Rein äußerlich ist es ein Gutachten wie jedes andere, mit dem Unterschied zu unverbindlichen Privatgutachten, dass es verbindlich ist. Sollte es trotzdem zum Rechtsstreit kommen, ist der Richter in diesem Rechtsstreit grundsätzlich an die Festlegungen des Schiedsgutachtens gebunden. Grundvoraussetzung für ein Schiedsgutachten ist die "Schiedsgutachtenabrede". Sie ist eine vertragliche Vereinbarung, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien des Grundvertrages verbindlich durch ein Schiedsgutachten geklärt werden sollen. Anwendungsbereich für Schiedsgutachten:
Augenmaß, Verantwortungsgefühl, fachliche und rechtsspezifische Kenntnis sowie langjährige Erfahrung sind die Grundvoraussetzungen, ein Schiedsgutachten zu erstellen. Deshalb ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hier Ihr richtiger Partner. |